Geike Baumanagement GmbH

Bauplanung & Bauleitung

Unsere Leistungen im Überblick

Gebäudeaufmaßarbeiten

(Erstellung von Bestandszeichnungen)

Architektenleistungen

(Gebäudeplanung, Bauantrag)

Leistungsverzeichnisse, Angebotsauswertung, Mitwirkung bei der Vergabe

Baukostenberechnung

Ganzheitlich. Präzise. Verantwortungsbewusst.

Ihr Projekt in besten Händen

Von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe übernehmen wir die komplette Bauleitung und Überwachung aller Leistungsphasen nach HOAI (1–9) – ganzheitlich in unserem Haus.

Unsere Leistungen im Überblick

LPH 1: Grundlagenermittlung

Klären der Aufgabenstellung, Anforderungen und Rahmenbedingungen

LPH 2: Vorplanung

Erarbeiten des Planungskonzepts, Kostenschätzung und Zeitplan

LPH 3: Entwurfsplanung

Durcharbeiten des Konzepts, Kostenberechnung (nach DIN 276)

LPH 4: Genehmigungsplanung

Einreichen der Unterlagen bei Behörden (Bauantrag)

LPH 5: Ausführungsplanung

Erstellen detaillierter Ausführungspläne (Werkpläne)

LPH 6: Vorbereitung der Vergabe

Ermitteln von Mengen und Erstellen von Leistungsverzeichnissen

LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Prüfen von Angeboten, Mitwirken bei der Auftragserteilung

LPH 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Überwachung der Bauausführung, Kosten- und Terminkontrolle

LPH 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Überwachung der Mängelbeseitigung, Dokumentation

Warum wir?

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement – für eine professionelle Bauleitung und Bauüberwachung, die Ihr Projekt zum Erfolg führt.

Inhouse-Kompetenz

Alle neun HOAI-Leistungsphasen und sämtliche bautechnischen Nachweise (Brand-, Wärme-, Schall­schutz, Statik) aus einer Hand – keine Schnittstellen, höchste Transparenz.

Maßgeschneiderte Ausschreibungen

Wir formulieren individuelle Leistungsverzeichnisse, führen Vergabeverhandlungen und gestalten Verträge zu Ihren Konditionen.

Rundum-Sorglos-Paket

Ob Baustellenorganisation, Termin- oder Kosten­kontrolle: Wir managen jeden Schritt und sichern Ihnen einen reibungslosen Ablauf vom Spatenstich bis zur Gewährleistungs­frist.